Die verschiedenen Arten der Trauung

Standesamtliche Trauung

In Deutschland ist die standesamtliche Trauung Pflicht und Voraussetzung für eine eventuell folgende kirchliche oder freie Trauung. Allerdings ist nur die Trauung durch einen Standesbeamten verbindlich. Mit der Trauung wird die Heirat vollzogen und die Trauung ist ein Rechtsgeschäft, mit dem eine Ehe gegründet wird.Es handelt sich um eine formale Angelegenheit, die im Normalfall nicht von einer Zeremonie wie etwa bei der kirchlichen Trauung begleitet wird.

Die Formalitäten beim Standesamt

Die standesamtliche Trauung darf nur von Standesbeamten oder dem Bürgermeister vollzogen werden und darf auch nur in öffentlichen Gebäuden stattfinden. Grundlage für diese Trauung ist ein formbedürftiger Vertrag. Voraussetzung für eine Eheschließung ist, dass beide Ehepartner volljährig sind. In Ausnahmefällen wird eine Trauung auch gestattet, wenn einer der beiden Partner das 16. Lebensjahr vollendet hat, der andere aber volljährig ist. Bei dem Minderjährigen muss die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts vorliegen, die Zustimmung der Eltern reicht nicht aus. In diesem Fall haben die Eltern aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Der erste Schritt besteht darin zu überlegen in welchem Standesamt die Trauung stattfinden soll, wen man dazu einladen will und ob und wo anschließend gefeiert werden soll. Folgt der standesamtlichen Trauung noch eine kirchliche oder freie Trauung wird die standesamtliche Trauung oft eher im kleinen Rahmen mit den engsten Familienangehörigen abgehalten. Wird nur standesamtlich geheiratet wird dies dann oft etwas größer gefeiert. Grundsätzlich ist eine Trauung in allen Standesämtern in Deutschland möglich, man ist nicht an das Standesamt des Wohnsitzes gebunden. Auch der Termin spielt bei der Auswahl eine Rolle, denn nicht alle Standesämter bieten beispielsweise eine Trauung an Samstagen an. Für eine Trauung an einem Samstag fallen allerdings höhere Gebühren an als bei einem Termin an einem Werktag.

Der Ablauf für eine standesamtliche Trauung

Hat man sich für ein Standesamt entschieden, so folgt die Anmeldung zur Trauung, was früher als Bestellung des Aufgebots bezeichnet wurde. Dies ist frühestens sechs Monate vor dem Trautermin möglich. Heute ist es auch nicht mehr notwendig dies durch einen Aushang im Standesamt, bzw. Rathaus öffentlich bekannt zu geben.

Zu dieser Anmeldung müssen beide Partner ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, sowie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern. Bei dem Familienbuch handelt es sich allerdings nicht um das Familienstammbuch. Das Familienbuch befindet sich beim Standesamt des Wohnortes der Eltern, währen das Familienstammbuch im Besitz der Familien selbst ist. Bei der Anmeldung wird außerdem eine Anmeldegebühr fällig, welche bundeseinheitlich geregelt ist. Wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen beträgt die Gebühr 33 Euro, besitzt sie nur einer dann beträgt die Gebühr 55 Euro. Heiratet man nicht beim Standesamt seines Wohnsitzes verdoppelt sich die Gebühr. Zusätzlich fallen Kosten an wenn man eine Heiratsurkunde und eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches in einem Familienstammbuch erhalten möchte.

Bei der standesamtlichen Trauung wird auch der zukünftige Familienname der Eheleute festgelegte. Beide können den gleichen Namen tragen, entweder den des einen oder des anderen, oder einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen, oder nur ein Partner trägt einen Doppelnamen, der andere behält seinen oder beide behalten ihren Namen.

 

Katholische Trauung

Möchte ein Paar sich katholisch trauen lassen, so ist der erste Schritt das Bestellen des Aufgebotes. Hierzu muss sich das Paar beim zuständigen Pfarrer melden. Wie auch bei der standesamtlichen Trauung müssen gewisse Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören ein Personalausweis oder Reisepass und die Taufbescheinigungen des Paares. Die Taufbescheinigung erhält man bei dem Pfarramt der Gemeinde wo man getauft wurde. Des Weiteren ist die Firmurkunde notwendig und die Heiratsurkunde vom Standesamt, bzw. die Aufgebotsbescheinigung vom Standesamt.

Hin und wieder entscheiden sich Paare für die Trauung in einer anderen Gemeinde als der eigenen. Dazu muss allerdings zunächst die Zustimmung des in der eigenen Gemeinde zuständigen Pfarrers eingeholt werden.

In den meisten Gemeinden ist es auch Pflicht an einem Ehevorbereitungskurs teilzunehmen. Dieser Kurs wird von einem ausgebildeten Theologen abgehalten und unterricht das Paar von der Funktion der Ehe in der katholischen Kirche und auch wie die Ehe angesehen wird. Das Paar wird auch über die Einstellung der Kirche zum ehelichen Sexualleben aufgeklärt.

Für die Trauung an sich benötigt das Paar die Eheringe, zwei Trauzeugen, eine Hochzeitskerze und eventuell Gegenstände wie Rosenkranz oder Gotteslob, wenn es diese segnen lassen möchte.

Vorgespräche und Abluf bei der katholischen Trauung

Im Vorfeld der Trauung findet auch das so genannte Traugespräch statt. Bei diesem Gespräch werden alle Formalitäten geklärt und der Ablauf genau erläutert. Außerdem geht der Pfarrer nochmals auf die Grundsätze einer katholischen Ehe ein. Demnach ist die Ehe unauflösbar und das Paar ist verpflichtet eine bejahende Einstellung gegenüber Nachwuchs zu haben. Des Weiteren  muss das Paar sich dazu bereit erklären seine Kinder im katholischen Glauben aufwachsen zu lassen.

In der katholischen Kirche ist die Ehe eines der sieben Sakramente und sie läuft nach einem festgelegten Ritual ab. Vor Beginn der Kirche nehmen alle Gäste bereits in der Kirche Platz, das Brautpaar kommt zuletzt und wird vom Pfarrer an der Eingangstür der Kirche begrüßt und abgeholt. Es folgt dem Pfarrer vor den Alter wo sich zwei Stühle, bzw. ein Bänkchen zum Niederknien befinden. Dann singt entweder ein Chor oder die gesamte Gemeinde das Eingangslied.  Nun begrüßt der Pfarrer die versammelte Gemeinde. Wie in einem normalen Gottesdienst auch wird auch gebetet und es wird eine Lesung gehalten. Bei der Auswahl der Lieder die gesungen werden hat das Paar in den meisten Fällen ein wenig Mitsprachrecht. Nach der Predigt erfolgt die Trauung. Schließlich werden die Fürbitten vorgelesen. Daraufhin wird das Vater Unser gebetet, der Pfarrer verkündet den Friedensgruß und verteilt anschließend die Kommunion. Schließlich werden alle, vor allem aber das Brautpaar gesegnet und das Abschlusslied gesungen. Ist dies vorüber so verlässt das Brautpaar als erstes die Kirche und die Gäste folgen dann.

In der katholischen Kirche ist die Ehe unauflösbar. Deshalb ist es auch Geschiedenen, die wieder heiraten möchten, verboten sich erneut kirchlich trauen zu lassen. Diese belassen es dann oft bei einer standesamtlichen Trauung oder lassen sich in der evangelischen Kirche trauen, wo dies nicht verboten ist.

 

Evangelische Trauung

Möchte ein Paar sich evangelisch trauen lassen, so ist der erste Schritt das Bestellen des Aufgebotes. Hierzu muss sich das Paar beim zuständigen Pastor melden. Wie auch bei der standesamtlichen Trauung müssen gewisse Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören ein Personalausweis oder Reisepass und die Taufbescheinigungen des Paares. Die Taufbescheinigung erhält man bei dem Pfarramt der Gemeinde wo man getauft wurde. Des Weiteren ist die Konfirmationsurkunde notwendig und die Heiratsurkunde vom Standesamt, bzw. die Aufgebotsbescheinigung vom Standesamt.

Wie bei der katholischen Trauung ist es notwendig sich die Zustimmung des, in der eigenen Gemeinde zuständigen Pastors eingeholt werden, um sich in einer anderen Gemeinde trauen zu lassen.

Ablauf einer evangelischen Trauung

Im Traugespräch mit dem Pastor werden alle Formalitäten geklärt und das Paar wird über den Ablauf der Trauung informiert.

Alle Gäste sitzen bereits in der Kirche, wenn der Pastor das Paar am Eingang der Kirche begrüßt. Das Paar folgt dem Pastor bis vor den Altar, wo zwei Stühle aufgebaut sind und ein Bänkchen zum Niederknien.

Zunächst werden ein paar Lieder gesunden und gebetet. Dann folgt die Lesung aus der Bibel die mit der Predigt abgeschlossen wird. Daraufhin beten alle gemeinsam das Glaubensbekenntnis und das Vater Unser. Danach traut der Pfarrer das Ehepaar. Dann werden die Fürbitten vorgetragen und vor dem Segen werden noch ein paar Lieder gesunden. Außerdem wird dem Brautpaar noch eine Traubibel als Geschenk von der Gemeinde überreicht. Wenn der Pastor den Segen erteilt hat verlässt das Brautpaar als erstes die Kirche, die Gäste schließen sich ihm an.

Abgesehen von dem grundsätzlich festgelegten Ablauf können sich die sonstigen mit der Trauung in Verbindung stehenden Regeln oder Richtlinien von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. So ist nicht überall das Fotografieren während der Trauung erlaubt. Wenn es erlaubt ist, so ist es sinnvoll eine Person mit dem Fotografieren zu beauftragen, damit während dem Gottesdienst nicht zu viel Unruhe entsteht.

Gestaltungsmöglichkeiten für das Brautpaar

Grundsätzlich darf das Brautpaar den Gottesdienst in einem gewissen Rahmen mitgestalten. Zum Beispiel kann es bei der Auswahl der Lieder mitreden oder auch entscheiden wofür die während des Gottesdienstes gesammelte Kollekte verwendet werden soll. Der ein oder andere Pastor geht auch gerne im Hinblick auf die Lesung oder die Predigt auf die Wünsche des Brautpaares ein.

Die Dekoration der Kirche hat das Brautpaar zu übernehmen. Und je nach Gemeinde kann auch eine kleine Gebühr für den Traugottesdienst fällig werden. Eine evangelische Trauung ist nur möglich, wenn mindestens einer der Partner Mitglied in der evangelischen Kirche ist, ansonsten muss sich das Paar erst taufen lassen.

Eine richtige Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares ist in der evangelischen Kirche nicht möglich, aber das Paar kann sich in einem Gottesdienst segnen lassen.

 

Freie Trauung

Für viele Paare, die auf eine feierliche Trauung nicht verzichten wollen, stellt eine freie Trauung die Alternative zu einer kirchlichen Trauung dar. Meistens weil einer oder beide der Partner keiner Kirchengemeinde angehören oder weil es sich um eine gleichgeschlechtliche Hochzeit handelt. Auch für bereits geschiedene Partner bietet die freie Trauung eine Alternative, um nicht auf den feierlichen Rahmen verzichten zu müssen.

Stammen die beiden Partner aus unterschiedlichen Kulturkreisen, so haben sie bei einer freien Trauung die Möglichkeit Traditionen aus ihren beiden Kulturen miteinander zu vereinen.

Manchmal wählen auch bereits verheiratete Paare eine freie Trauung als Rahmen um sich ihre Liebe erneut zu versprechen. Je nach Wunsch kann die freie Trauung auch nur allein mit dem Brautpaar abgehalten werden. Freie Trauungen werden von freien Theologen oder Humanisten abgehalten.

Der grundsätzliche Ablauf einer freien Trauung

Im Vorfeld trifft sich das Paar mit dem Theologen oder Humanisten und legt den Ablauf der Zeremonie fest, die auf Wunsch auch ähnlich einer kirchlichen Zeremonie sein kann. Dem Paar steht es frei ein Motto zu wählen oder persönliche Erlebnisse einzubeziehen. Auch bezüglich Ort und Musik hat das Paar die freie Wahl. Dadurch, dass das Paar so viel Einfluss auf den Ablauf der Zeremonie hat, ist die bleibende Erinnerung an den wohl wichtigsten Tag des Lebens garantiert. Auch was Uhrzeit und Ort der Trauung angeht liegt die Wahl einzig und allein beim Brautpaar. So ist auch eine Trauung bei Sonnenaufgang oder Nachts unterm Sternenhimmel möglich.

In mehreren Vorgesprächen informiert sich der freie Theologe ausführlich über die Geschichte und die gemeinsame Vergangenheit des Paares. Es wird festgelegt wie die Trauung genau ablaufen soll, welche Musik gespielt werden soll, welche Texte gelesen oder welche symbolischen Handlungen miteinbezogen werden sollen. Das Brautpaar kann als Zeichen des neuen Bundes die Ringe tauschen oder sie können eine Kerze als so genanntes Ehelicht aufstellen. Schließlich wird auch das Eheversprechen mit dem freien Theologen ausgearbeitet. Dies kann das Paar auf Wunsch selbst gestalten oder kann sich vom freien Theologen beraten lassen.

Status der freien Trauung

Bezahlen muss das Brautpaar die Trauung selbst. In der Regel legt der freie Theologe im ersten Beratungsgespräch ein genaues Honorar fest.

Es gibt keine Zulassung oder ähnliches, was jemanden dazu berechtigt freie Trauungen abzuhalten. Eigentlich kann dies jeder tun, selbst die eigene Mutter oder der eigene Vater. Aber in der Regel sind es studierte Theologen oder Humanisten, die freie Trauungen abhalten. Es ist auch wichtig, dass die Redner die Trauzeremonie glaubwürdig und nicht lächerlich wirken lassen, was viel Erfahrung sowie das nötige Feingefühl erfordert.

Anders als bei der kirchlichen Hochzeit muss bei einer freien Trauung keine standesamtlichen Trauungsunterlagen vorweisen, das heißt eine standesamtliche Trauung ist nicht notwendig. Allerdings wird rechtlich gesehen durch eine freie Trauung allein keine Ehe vollzogen. Also vor dem Gesetz besteht nicht der Status eines Ehepaares, auch die Amtskirchen erkennen die freie Trauung nicht an.

 

Ökumenische Trauung

Wenn es zwei Partner heiraten möchten, deren religiöse Zugehörigkeit verschieden ist, so spricht man von einer Mischehe oder neuerdings von einer glaubenverbindenden Ehe. Aufgrund der ökumenischen Trauung ist es nicht mehr nötig, dass einer der beiden Partner seine Konfession wechselt, damit sich beide entweder katholisch oder evangelisch trauen lassen können.

Das Paar hat dann die Wahl sich für eine Trauung in einer der beiden Religionen zu entscheiden oder eine ökumenische Trauung zu wählen. Bei einer ökumenischen Trauung ist jeweils ein Pfarrer oder Pastor jeder der beiden Religionen anwesend und die beiden gestalten die Trauzeremonie gemeinsam.

Die Möglichkeiten bei einer ökumenischen Trauung

Soll die Trauung beispielsweise in einer evangelischen Kirche stattfinden, so handelt es sich um eine evangelische Trauung, an der sich ein katholischer Pfarrer beteiligt. Findet die Trauung umgekehrt in einer katholischen Kirche statt, so ist es eine katholische Hochzeit an der ein evangelischer Pfarrer beteiligt ist. Die Hochzeit muss auf beiden Pfarrämtern angemeldet werden. Wie bei einer rein katholischen oder rein evangelischen Trauung auch sind die folgenden Dokumente mitzubringen: Personalausweis, bzw. Pass, Taufurkunde, Konfirmations-, bzw. Firmurkunde und die Urkunde der standesamtlichen Trauung, bzw. der Nachweis über das Aufgebot, das beim Standesamt bestellt wurde.

Die ökumenische Trauung ist seit 1971 möglich. Bei einer ökumenischen Trauung sind allerdings nie beide Kirchenvertreter gleichberechtigt, es werden lediglich beide Konfessionen in der Trauzeremonie berücksichtigt. Je nachdem ob die Trauung in einer katholischen oder evangelischen Kirche vollzogen wurde handelt es sich dann auch dementsprechend um eine katholische, bzw. evangelische Ehe. Soll die Trauung in einer evangelischen Kirche stattfinden, so muss sich der katholische Pfarrer allerdings erst die Erlaubnis seines Pfarramtes einholen, sonst darf er an der Trauung nicht teilnehmen.

Der Ablauf einer ökumenischen Trauung

Das Traugespräch im Vorfeld der Trauung muss das Ehepaar sowohl mit dem evangelischen als auch dem katholischen Pfarrer führen, es kann auch ein Traugespräch mit beiden Pfarrern gleichzeitig stattfinden.

Eine ökumenische Trauung könnte beispielsweise wie folgt ablaufen: Das Paar wird von beiden Pfarrern am Eingang der Kirche abgeholt und folgt den Pfarrern vor an den Altar, während die versammelte Gemeinde bereits vor dem Einzug des Brautpaares Platz genommen hat. Daraufhin wird gebetet und gesungen. Dann folgt zunächst die Lesung und Predigt des einen Pfarrers, dann Lesung und Predigt des anderen Pfarrers. Dann kann auch noch eine gemeinsame Lesung folgen und schließlich wird die Trauung vollzogen. Nach einem Gebet und der Segnung wird noch einmal gesungen, dann werden die Fürbitten vorgetragen. Daraufhin wird dem Brautpaar die Traubibel übergeben und abschließend noch einmal gesungen. Nach der Erteilung des Segens wird das Paar mit einem Orgelspiel beim Auszug aus der Kirche begleitet.

Eine ökumenische Trauung ist nicht möglich wenn einer der Partner bereits verheiratet war, denn dies ist von der katholischen Kirche verboten und so würde sich kein katholischer Pfarrer zu dieser Trauung bereit erklären.